RECHTLICHES

Disclosure Requests

Der Offenlegungsprozess dient dazu, Dritten Informationen über Domaininhaberdaten zu übermitteln, die nicht im WHOIS veröffentlicht sind.

Hintergrund

Als ein bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) akkreditierter Registrar sind wir dazu verpflichtet, Offenlegungsanträge von Dritten mit einem berechtigten Interesse zu beantworten. Die Grundlage hierfür bildet die Registration Data Policy für gTLDs.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um die gewünschten Daten zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass der Offenlegungsantrag bestimmten Vorgaben entspricht. Der Antrag muss:

  1. per E-Mail an disclosure@inwx.de gesendet werden
  2. die Identität des/der Antragssteller:in und dessen/deren Kontaktdaten,
  3. die Form des Unternehmens oder der Person,
  4. ggf. etwaige Vollmachten enthalten
  5. die Rechtsgrundlage, die Berechtigung und die spezifischen Gründe des/der Antragssteller:in enthalten.
  6. der/die Antragssteller:in stimmt zu bzw. verpflichtet sich, die als Antwort erhaltenen Informationen rechtmäßig zu verarbeiten.

Wann und in welcher Form erhalte ich Auskunft?

Wir werden unverzüglich, spätestens nach zwei Werktagen, den Erhalt des Antrags bestätigen. Anträge, die dem oben beschriebenen Format entsprechen, werden zeitnah beantwortet.

Es werden ausschließlich Anträge bearbeitet, die allen oben genannten Anforderungen entsprechen.


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