RECHTLICHES
Der Offenlegungsprozess dient dazu, Dritten Informationen über Domaininhaberdaten zu übermitteln, die nicht im WHOIS veröffentlicht sind.
Als ein bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) akkreditierter Registrar sind wir dazu verpflichtet, Offenlegungsanträge von Dritten mit einem berechtigten Interesse zu beantworten. Die Grundlage hierfür bildet die Registration Data Policy für gTLDs.
Um die gewünschten Daten zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass der Offenlegungsantrag bestimmten Vorgaben entspricht. Der Antrag muss:
Wir werden unverzüglich, spätestens nach zwei Werktagen, den Erhalt des Antrags bestätigen. Anträge, die dem oben beschriebenen Format entsprechen, werden zeitnah beantwortet.
Es werden ausschließlich Anträge bearbeitet, die allen oben genannten Anforderungen entsprechen.
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